AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von einer Ferienwohnung zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Eigentümer, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Eigentümer zustande. Dem Eigentümer steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Eigentümerl und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungsaufnahmevertrag, sofern dem Eigentümer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen den Eigentümer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Eigentümers beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Eigentümer ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Eigentümers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Eigentümers an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 

4. Rechnungen des Eigentümers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Eigentümer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Eigentümer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Der Eigentümer ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Eigentümers aufrechnen oder mindern.

7. Bei Bezahlung von speziellen Preisangeboten, wie reduzierte Frühbucherangebote, ist die Einlösung von Gutscheinen ausgeschlossen.

IV. Nutzung der Webseite

1. Die unzweckmäßige Nutzung der Webseite www.kuebo-ferien..de, die nicht dem normalen Gebrauch einer Webseite mit Buchungsmaschine entspricht, ist nicht erlaubt.

2. Der Zugang zur Webseite kann jederzeit Nutzern verweigert werden, welche diese nicht zweckmäßig nutzen.

V. Kreditkartenzahlung

Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich

VI. Rücktritt des Gastes (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Ferienwohnung

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Eigentümer der Ferienwohnung (kuebo-ferien.de) geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Eigentümers der Ferienwohnung (kuebo-ferien.de) zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Eigentümer der Ferienwohnung (kuebo-ferien.de) und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 

3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Eigentümer der Ferienwohnung (kuebo-ferien.de) die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Eigentümer steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VII. Rücktritt des Eigentümers

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Eigentümerl in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Eigentümers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Eigentümer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Eigentümer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Eigentümer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Eigentümers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VIII. Ferienwohnungsbereitstellung,-übergabe,-rückgabe

1. Die gebuchte Ferienwohnung stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 Prozent des vollen Logispreises (Preisliste) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

IX. Haftung des Eigentümers

1. Das Eigentümer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Eigentümer der Ferienwohnung (kuebo-ferien.de) die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Eigentümers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Eigentümers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Eigentümers der Ferienwohnung (kuebo-ferien.de) steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Eigentümers auftreten, wird der Eigentümer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.  Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatzauf dem Grundstück, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Eigentümer nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Der Eigentümer kann jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern ohne die Gäste zu benachrichtigen. Die neueste Version wird grundsätzlich auf der Webseite erscheinen. Indem Sie die Buchung bestätigen akzeptieren Sie die AGB`s.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Kühlungsborn. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Kühlungsborn.

5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

kuebo-ferien.de Johannes Hülsmann, Cubanzenstraße 43, 18225 Ostseebad Kühlungsborn